Nach 29 Verhandlungstagen sprach das Landgericht Oldenburg am 13. Oktober 2022 die sieben Angeklagten vom Vorwurf der »Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen« frei. Vorsätzliches Handeln konnte den Angeklagten nicht mit der nötigen Sicherheit nachgewiesen werden. Ihr tödliches Führungsversagen wurde nicht aufgearbeitet. Fahrlässigkeitsstraftatbestände (z. B. fahrlässige Tötung/ fahrlässige Körperverletzung/Vernachlässigung der Aufsichtspflicht) waren verjährt.
Niels Högel und seine Vorgesetzten: Urteil
Aktualisiert: 24. Jan. 2023
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