Intentional lebensbeendende Handlungen (LH), darunter Tötung auf Verlangen und Tötung ohne explizite Willensäußerung, sind in Deutschland verboten und wenig erforscht. In einer Pilotstudie wurde das Dunkelfeld der Anwendung von LH durch Ärzte und Pflegekräfte im deutschen Gesundheitswesen untersucht.
Das Dunkelfeld intentional lebensbeendender Handlungen durch Ärzte und Pflegekräfte.
Aktualisiert: 6. Okt.
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